Jedes Geschäftslokal muss einerseits den Design-Anforderungen der Cl des jeweiligen Konzerns, andererseits den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Ortes entsprechen.
Als lokales Architekturbüro unterstützen wir seit vielen Jahren zahlreiche renommierte Konzerne bei der Umsetzung ihrer Anliegen, indem wir das gewünschte Design auf die lokalen Gegebenheiten anpassen.
Es sind sowohl baubehördliche Bestimmungen, als auch sämtliche gewerberechtliche Anforderungen an Fluchtwege, Belichtung, Belüftung, Personalräume, etc. zu berücksichtigen.
Wir heben den aktuellen Planstand aus, passen den Entwurf an die geforderten Rahmenbedingungen an und stimmen die Pläne mit den zuständigen Behörden des Bau- und Gewerberechts ab. In Wien sind das vor allem die MA37, KSB, MA 19, MA46, MA46, der Al und die MA36. In den Bundesländern sind die Bau- und Gewerbebehörden häufig in einem Amt vereint.
Als lokale Vertreter der Bauherrschaft kümmern wir uns um einen reibungslosen Ablauf der Behördenwege. Wir erstellen auch die Ausführungsplanung, die Zeitpläne, die Ausschreibung, die
Kostenermittlung und wir stellen unser Netzwerk an Fachfirmen zur Verfügung.
Weiters überwachen wir den Bauablauf und übergeben fristgerecht die adaptierten und bewilligten Räumlichkeiten an die Betreiber.
Auch die gesetzlich vorgeschriebene Überprüfung nach §82b GWO führen wir gerne für unsere Kunden aus.
Fotos: Architekt Christoph Bienert
UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG
In der Rechtssache des Rechtsschutzverbands Berufsfotografie Österreich (RSV) und seines Mitgliedes Franz Ebner, vertreten durch die Steinmayr & Pitner Rechtsanwälte GmbH, erklärt der Verein onsite architekturkollektiv hiermit rechtsverbindlich, es zu unterlassen, Lichtbilder, deren Inhaber der Werknutzungs- und/oder Leistungsschutzrechte Franz Ebner ist, ohne Werknutzungsbewilligung und insbesondere ohne eine entsprechende Herstellerbezeichnung, zu veröffentlichen.